Persönliche Schutzausrüstung
Nach der europäischen Gesetzgebung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung im Arbeitsumfeld zu analysieren und, wo erforderlich, den Mitarbeitern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Zur persönlichen Schutzausrüstung zählt jene, die eine Person zum Schutz gegen Risiken trägt. Dazu zählen Handschuhe, Schutzanzüge, Mund- und Atemmasken, Schutzbrillen, Schürzen, Hauben uvm.